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Antrag

Antrag auf Ausstellung einer islamischen Scheidungsbescheinigung

Mit diesem Antrag können Sie eine islamische Scheidungsbescheinigung beim Islamischen Zentrum Aachen beantragen.

Voraussetzung: Die Ehe muss bereits durch ein staatliches Gericht rechtskräftig geschieden sein. Die Bescheinigung wird auf Grundlage dieser gerichtlichen Scheidung ausgestellt — der gerichtliche Nachweis ist deshalb zwingend einzureichen.

Bitte halten Sie bereit: Ihr Ausweisdokument und den gerichtlichen Scheidungsbeschluss.

Kontakt

Über diese Angaben melden wir uns bei Rückfragen und sobald die Bescheinigung bereitliegt.


Ihre Angaben


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Gut lesbar, Vorder- und Rückseite. Ihre Angaben oben müssen mit dem Dokument übereinstimmen.

Angaben zur geschiedenen Person


Gerichtliche Scheidung


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Ohne diesen Nachweis können wir keine Bescheinigung ausstellen.

Bearbeitungsgebühr

Für die Prüfung des Antrags und die Ausstellung der Bescheinigung erheben wir 50,00 €. Die Zahlung erfolgt vor Ort; Einzelheiten teilen wir Ihnen mit, sobald die Bescheinigung bereitliegt.


Bitte vor dem Absenden lesen

Das IZA bescheinigt die islamrechtliche Einordnung Ihrer bereits erfolgten gerichtlichen Scheidung — es spricht selbst keine Scheidung und keinen Chulʿ aus. Die richterliche Scheidung gilt dabei als große Scheidung (Bainuna kubra): Für eine erneute Heirat ist ein neuer islamischer Ehevertrag nötig. Für die Frau beginnt die Wartezeit (ʿIddah) von grundsätzlich drei Reinheitsperioden.


Bestätigung


Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Um Ihre Daten speichern und verarbeiten zu dürfen, benötigen wir nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Ihre Zustimmung zu unseren Datenschutzbestimmungen. Bitte bestätigen Sie, dass Sie damit einverstanden sind.

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