Befreiung vom Schulunterricht am Aid-Festtag 21.04.2023

Liebe Geschwister

Schülerinnen und Schülern, die keiner kirchlichen Religionsgemeinschaft angehören , ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers für Feiertage ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zu geben, an einer religiösen Veranstaltung ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Sie werden aus diesem Grunde an dem Tag vom Schulpflicht befreit. Den Antrag könnt ihr hier herunterladen.

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